Die Ausbildungsmöglichkeiten

Für die Zukunft wird für die Altenpflege qualifiziertes Fachpersonal gesucht. Mit dem Schuljahr 2020 startete die neue attraktive generalistische Pflegeausbildung. Sie führt folgende Berufsausbildungen zusammen:

  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Altenpflege

Generalisitisch bedeutet, dass alle drei Ausbildungsgänge in den ersten zwei Jahren gemeinsam ausgebildet werden. Es findet gemeinsam ein theoretischer Blockunterricht in einer berufsbildenden Schule statt. In den unterrichtsfreien Phasen erfolgt die praktische Ausbildung in den Einrichtungen. Für diese praktische Ausbildung sind umfangreiche Praktika in verschiedenen
Pflegebereichen geplant. Ende des zweiten Lehrjahres müssen sich die Auszubildenden für eine der Abschlussmöglichkeiten entscheiden.

 

Voraussetzungen für die generalistische Ausbildung

  • Mindestens einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Ausbildung
  • Alternativ: Eine abgeschlossene Ausbildung in der Altenpflegehilfe/Pflegeassistenz, die zu einer verkürzten generalistischen Ausbildung berechtigt (Beginn im 2. Ausbildungsjahr)
  • Ärztliche Bescheinigung, dass man den Beruf ausüben kann
  • Die Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Ein zuvor absolviertes Praktikum ist ratsam aber nicht zwingend notwendig
  • Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Sie sich fristgerecht bei einer Pflegeschule anmelden müssen, um die Ausbildung in einer unserer Einrichtungen beginnen zu können. Nicht wenige Schülerinnen und Schüler versäumen die Anmeldung bei einer Schule und müssen dann ein Jahr überbrücken. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei uns über die geltenden Fristen und kooperierenden Schulen. 

 

 

Voraussetzungen für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe/Pflegeassistenz

  • Hauptschulabschluss / Sekundarabschluss I oder höherer Schulabschluss
  • Einen Schulplatz mit einer kooperierenden Schule Fachbereich Altenpflegehilfe (mit welchen Schulen wir kooperieren erläutern wir gerne im Gespräch)
  • Teamplayerqualitäten, Zuverlässigkeit und Freude am Arbeiten mit Menschen
  • Lust darauf, die Zukunft der Pflege engagiert und selbstbewusst mitzugestalten

 

 

Grundzüge der Ausbildungsgänge

In beiden Ausbildungsgängen wird nicht nur auf die körperliche Pflege Wert gelegt, auch die sozialen und seelischen Bedürfnisse der zu Pflegenden rücken in den Fokus. Außerdem bereiten beide Ausbildungsgänge die Auszubildenden darauf vor, Maßnahmen der Behandlungspflege zu übernehmen. Hierunter fallen z.B. das Versorgen von Wunden, das Verabreichen von Injektionen oder die Assistenz bei diesen Tätigkeiten, die Kontrolle der Vitalzeichen und vieles mehr. Für die Ärzte ist die jeweilige Fachkraft ein wichtiger Kooperationspartner. In unseren Einrichtungen legen wir zudem besonderen Wert auf die Schulung der sozialen und zwischenmenschlichen Fertigkeiten, die für eine professionelle Pflege unerlässlich sind.

 

Pflegefachfrau und Pflegefachmann

Sollte sich die/der Auszubildende für die Weiterführung der Ausbildung in generalistischer Form entscheiden, wird diese im dritten Ausbildungsjahr fortgesetzt. Der schulische Unterricht wird weiter in generalistischer Form (alle Pflegebereiche betreffend) gehalten. Der Ort für den Vertiefungseinsatz, der im dritten Ausbildungsjahr absolviert werden muss, kann aus allen Pflegebereichen frei gewählt werden. Nach vollen drei Ausbildungsjahren und den bestandenen Abschlussprüfungen erhält man die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann“. Diese Ausbildung befähigt zu einer vollumfassenden, professionellen, selbstständigen und eigenverantwortliche Pflege in den verschiedenen Pflegebereichen (z.B. stationäre Langzeitpflege, stationäre Akutpflege und ambulante Pflege).

 

Altenpflegefachkraft

Sollte sich die/der Auszubildende für die Spezialisierung zur Altenpflegefachkraft entscheiden, wird sich der schulische Unterricht im dritten Lehrjahr ausschließlich mit der Pflege älterer
Menschen beschäftigen. Der ebenfalls nötige Vertiefungseinsatz kann ausschließlich in der Altenpflege stattfinden. Nach vollen drei Jahren und den bestandenen Abschlussprüfungen erhält man die Berufsbezeichnung „Altenpflegefachkraft“. Diese Ausbildung befähigt zu einer vollumfassenden, professionellen, selbstständigen und eigenverantwortlichen beruflichen Tätigkeit im Bereich der Altenpflege.

 

Umfang und Vergütung

Beide Ausbildungsgänge beinhalten 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht an einer Pflegefachschule sowie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung während der Einsätze.

 

Ausbildungsjahr

Vergütung (brutto)
(Stand 1.4.22)

1. Ausbildungsjahr

ca. 1.190,69 Euro

2. Ausbildungsjahr

ca. 1.252,07 Euro

3. Ausbildungsjahr

ca. 1.353,38 Euro

 

Kontakt

› Recruiting, Ausbildungskoordination und Personalentwicklung
Katharina Kasper Gruppe GmbH

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56428 Dernbach
Tel.: +49 2602 8346-124
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