Für Menschen, die sich bei uns für eine begrenzte Zeit zur Kurzzeitpflege aufhalten, gelten die gleichen pflegerischen Grundlagen wie in der vollstationären Pflege.
Oft befinden sich die Pflegenden, bedingt durch die jahrelange Betreuung und Pflege ihrer Angehörigen, an der Grenze ihrer Kräfte. Kurzzeitpflege ist für diese Pflegenden meist die einzige Möglichkeit, ein Wochenende lang auszuspannen oder endlich wieder einmal Urlaub zu machen und gleichzeitig ihre Angehörigen in guten Händen zu wissen. So kann neue Kraft für die weitere Pflege der Angehörigen gesammelt werden.
Ältere Menschen benötigen nach einem Krankenhausaufenthalt noch einen kurzen Zeitraum, bevor sie wieder in die eigenen vier Wände zurückkehren können. Auch für diesen Fall gilt unser Angebot der Kurzzeitpflege, denn wir unterstützen gezielt den Prozess der weiteren Rekonvaleszenz.
Kurzzeitpflege umfasst nach den gesetzlichen Richtlinien einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen pro Kalenderjahr. Der Leistungsanspruch kann bei den Pflegekassen geltend gemacht werden.
Kurzzeitpflege kann aber auch in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige auf Grund einer eigenen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre/n Angehörige/n zu pflegen. In diesem Fall spricht man von Verhinderungspflege. Diese Leistung kann zusätzlich zur Kurzzeitpflege beansprucht werden und wird separat bezuschusst.
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